§ 4 Abs 2 vlbg BauG
Die erforderliche Beschaffenheit der Verbindung eines Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche ist an der konkreten Verwendung des geplanten Bauwerkes zu messen.
Auch wenn gewährleistet sein muss, dass Einsatzfahrzeuge der Rettung, Feuerwehr sowie Müllabfuhr ohne Schwierigkeiten das Baugrundstück anfahren können, verlangt § 4 Abs 2 vlbg BauG jedoch nicht, dass ausnahmslos (dh unabhängig vom Zweck der Fahrt) immer mit einem Lkw zu den Grundstücken zugefahren werden können muss.

