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Freizeitwohnsitz; Benützungsuntersagung; Kostenvorschreibung für Kontrollen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/114bbl 2026, 154 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 13 Abs 1 Satz 1 tir ROG 2022, § 46 Abs 6 lit g tir BauO 2022, § 76 Abs 2 AVG, § 76 Abs 3 AVG

Die Vorschreibung der Kosten für die (Wohnsitz-)Kontrollen durch ein gemäß §§ 60c und 60f Abs 1 lit c tir GemO beauftragtes Unternehmen (hier: Rechnung von € 1.872,54 für 22 Kontrollen) als Barauslagen iSd § 76 Abs 2 und 3 AVG ist unzulässig.

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