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Baugrenzlinien; Bebaubarkeit eines Grundstückes; Sachverständigenfrage

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/113bbl 2026, 154 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 59 Abs 4 erster Satz tir ROG 2022, Bebauungsplan HÖ-B31 Hötting der Stadt Innsbruck

Ob ein Grundstück „bebaubar“ oder „nicht bebaubar“ ist, ist eine – unter Beiziehung von Sachverstand zu lösende – Sachfrage.

VfGH, 03.03.2026, V 100/2024

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