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Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag; Zugehörflächen; Hausgartenflächen; Bebaubarkeit; Eigenbedarf

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/109bbl 2026, 152 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 30 Abs 1 Z 9 sbg ROG 2009, § 77b sbg ROG 2009, § 24 sbg BGG

„Zugehörflächen“ (wie zB Erschließungs-, Stellplatz- und Hausgartenflächen odgl) sind von der Beitragspflicht nur soweit auszunehmen, als sie – zusammen mit dem bebauten Teil der Liegenschaft – eine (Gesamt-)Fläche von 501 m2 nicht überschreiten.

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