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Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag; Bauland-Eigenbedarf; selbständige Bebaubarkeit; Gefahrenzonenplan

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/110bbl 2026, 153 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 5 Z 2 lit a sbg ROG 2009 idF LGBl 78/2025, § 77b sbg ROG 2009

Als „Bauland-Eigenbedarf“ genügen bereits schlichte (dh nicht notwendigerweise auch dringende) Wohnbedürfnisse, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen.

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