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Grünland; „Sonderausweisung für Funkanlagen“; Antennenanlage auf einem bereits bestehenden Funkmasten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/108bbl 2026, 152 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 30a oö ROG 1994

Die zusätzliche Anbringung einer Antennenanlage auf einem bereits bestehenden Funkmasten im Grünland (hier: BOS-Digitalfunknetzmast) erfordert mangels Errichtens eines neuen Masten keine „Sonderausweisung für Funkanlagen“.

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