vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderungsanspruch BTVG

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/92bbl 2026, 123 Heft 3 v. 26.5.2026

§ 7 BTVG, § 14 BTVG

Eine gegen das BTVG verstoßende Zahlung liegt insbesondere dann vor, wenn sie ohne ausreichende Sicherheit oder verfrüht entgegen dem Ratenplan geleistet wurde.

Der Rückforderungsanspruch ist von einem Rücktritt des Erwerbers oder Bauträgers vom Bauträgervertrag unabhängig. Der Erwerber kann somit derartige Zahlungen auch dann zurückfordern, wenn er am Bauträgervertrag festhält und nur die (noch) nicht fälligen Zahlungen zurückfordert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte