§ 509 ABGB
Zu einem alle Nutzungen einer Liegenschaft erfassenden Fruchtgenussrecht kann kein – wie immer geartetes – Wohnrecht nachrangig eingetragen werden. Ansonsten käme es zu Gebrauchsüberschneidungen, weil der Fruchtgenuss
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§ 509 ABGB
Zu einem alle Nutzungen einer Liegenschaft erfassenden Fruchtgenussrecht kann kein – wie immer geartetes – Wohnrecht nachrangig eingetragen werden. Ansonsten käme es zu Gebrauchsüberschneidungen, weil der Fruchtgenuss
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