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Fruchtgenussrecht; Wohnrecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/65bbl 2026, 80 Heft 2 v. 20.3.2026

§ 509 ABGB

Zu einem alle Nutzungen einer Liegenschaft erfassenden Fruchtgenussrecht kann kein – wie immer geartetes – Wohnrecht nachrangig eingetragen werden. Ansonsten käme es zu Gebrauchsüberschneidungen, weil der Fruchtgenuss

Seite 80


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