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Rückforderungsansprüche des Bauträgers; Strafzinsen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/60bbl 2026, 76 Heft 2 v. 20.3.2026

§ 14 BTVG

Voraussetzung eines Anspruchs auf Zinsen nach § 14 Abs 1 BTVG ist, dass die Zahlungen zum Zeitpunkt der Weiterleitung in die Verfügungsmacht des beklagten Bauträgers nicht fällig waren.

Eine gegen das BTVG verstoßende Zahlung im Sinne des § 14 Abs 1 BTVG liegt insbesondere dann vor, wenn sie ohne ausreichende Sicherheit (§ 7 Abs 4 BTVG) oder verfrüht entgegen dem Ratenplan geleistet wurde.

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