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Wiederkaufsrecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/59bbl 2026, 74 Heft 2 v. 20.3.2026

§ 1068 ABGB, § 1070 ABGB

Die Einräumung eines jeweils eigenen, eine Liegenschaft betreffenden Wiederkaufsrechts nach § 1068 ABGB an den Verkäufer und an eine am Liegenschaftsverkauf nicht beteiligte dritte Person ist zufolge Verstoßes gegen die zwingende Bestimmung des § 1070 ABGB unwirksam.

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