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Kurzeitvermietung; Ausnahmebewilligung; schriftliche Zustimmung des Eigentümers; liquider Nachweis; bundesverfassungsrechtliche Kompetenzverteilung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/186bbl 2025, 239 Heft 6 v. 20.11.2025

§ 119 Abs 2a wr BauO, § 129 Abs 1a 4. Satz wr BauO, § 13 Abs 3 AVG, Art 15 B-VG

Die in einem Wohnungseigentumsvertrag bloß allgemein gehaltene Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Kurzzeitvermietung der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte stellt keine „liquide“ Zustimmung aller Miteigentümer zu einem konkreten Vorhaben dar.

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