§ 129 Abs 2 wr BauO, § 129 Abs 4 wr BauO, § 129 Abs 10 wr BauO, § 10 Abs 2 VVG
Liegt einem Verwaltungsvollstreckungsverfahren ein Auftrag zur Beseitigung von Baugebrechen bzw Konsenswidrigkeiten als Titelbescheid zu Grunde, ist dessen Vollstreckung auch während der Anhängigkeit eines Abbruchansuchens zulässig.

