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Direktvergabe; Änderung der Ausschreibungsbedingungen

RechtsprechungVergaberechtbbl 2025/170bbl 2025, 215 Heft 5 v. 15.9.2025

§ 46 BVergG 2018, § 6 Abs 3 krnt VergRG, § 25 Abs 1 Z 1 krnt VergRG, § 26 Abs 1 Z 6 krnt VergRG

Beruht die Angebotseinholung infolge substanzieller Änderungen der Ausschreibungsbedingungen überhaupt nicht auf der ursprünglichen Ausschreibung, ist dies als Direktvergabe zu qualifizieren.

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