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Aufwandersatz; Revision; Rechtsträger; Identität des Rechtsträgers

RechtsprechungVergaberechtbbl 2025/169bbl 2025, 215 Heft 5 v. 15.9.2025

§ 47 Abs 5 VwGG

Der Zuspruch von Kostenersatz kommt nicht in Betracht, wenn dieser auf eine bloße Umschichtung innerhalb des Rechenwerks desselben Rechtsträgers hinausläuft.

VwGH, 14.04.2025, Ra 2024/04/0433

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