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Vergabeabsicht; Vergabewillen

RechtsprechungVergaberechtFlorian Keschmannbbl 2025/168bbl 2025, 214 Heft 5 v. 15.9.2025

§ 20 Abs 4 BVergG 2018

Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beantwortung der Frage, ob der VwGH die Einwände gegen die bekämpfte Ausschreibung im Hinblick auf § 20 Abs 4 BVergG 2018 in jeder Hinsicht zutreffend beurteilt hat, nicht anzustellen.

Angesichts des von § 20 Abs 4 BVergG 2018 geforderten Prüfungsmaßstabes in Bezug auf das Vorliegen eines objektiven Vergabewillens gehen die im Antrag vorgebrachten Bedenken im vorliegenden Verfahren ins Leere.

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