vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Revision; Revisionspunkt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/144bbl 2025, 198 Heft 5 v. 15.9.2025

§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG, § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG

Ein allgemeines „Recht auf Versagung der Baubewilligung“ steht den Nachbarn als Revisionswerbern nicht zu.

Als Revisionspunkt ist auszuführen, in welchem konkreten, durch die baurechtlichen Vorschriften eingeräumten subjektiv-öffentlichen Recht sich die Nachbarn verletzt erachten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte