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Verwaltungsübertretung; Einstellung des Strafverfahrens; dieselbe Tathandlung; Doppelverfolgungsverbot; Doppelbestrafungsverbot; Grundsatz „ne bis in idem“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/143bbl 2025, 197 Heft 5 v. 15.9.2025

§ 23 Abs 1 Z 3 sbg BauPolG, § 23 Abs 1 Z 9 sbg BauPolG, § 45 VStG, Art 4 7. ZPEMRK

Die Einstellung eines Strafverfahrens hat zur Folge, dass eine Bestrafung wegen derselben Tathandlung unter Anwendung einer anderen Verwaltungsvorschrift den Grundsatz „ne bis in idem“ verletzt.

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