§ 77b sbg ROG 2009
Bei einem kultivierten Hausgarten handelt es sich um eine sogenannte „Zugehörfläche“ oder auch eine „bebauungsakzessorische Nutzung“, woraus sich ergibt, dass das betreffende Baulandgrundstück zur Gänze als „bebaut“ anzusehen ist.
§ 77b sbg ROG 2009
Bei einem kultivierten Hausgarten handelt es sich um eine sogenannte „Zugehörfläche“ oder auch eine „bebauungsakzessorische Nutzung“, woraus sich ergibt, dass das betreffende Baulandgrundstück zur Gänze als „bebaut“ anzusehen ist.
