In den meisten Raumordnungsgesetzen finden sich spezielle Regelungen zur Zulässigkeit von Ferien-, Freizeit- und Zweitwohnsitzen. Der folgende Beitrag soll einen bundesländerübergreifenden Überblick zu den enger oder weiter gezogenen raumordnungsrechtlichen Beschränkungen verschaffen sowie – vertiefend – den in der Judikaturpraxis der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts häufig auftretenden Abgrenzungsfragen nachgehen.

