§ 33 Abs 2 tir ROG 2016, § 33 Abs 3 Fall 1 tir ROG 2016, § 33 Abs 4 tir ROG 2016, § 879 Abs 1 ABGB
Ein Raumordnungsvertrag, mit dem sich ein Bauträger gegenüber einer Gemeinde zur Bebauung einer ihm gehörenden Liegenschaft mit einer förderbaren Gesamtanlage verpflichtet, ist ein Verwendungsvertrag im Sinn des § 33 Abs 2 in Verbindung mit Abs 3 Fall 1 tir ROG 2016.

