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Raumordnungsverträge; Gesamt- oder Teilnichtigkeit

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/68bbl 2025, 75 Heft 2 v. 27.3.2025

§ 33 Abs 2 tir ROG 2016, § 33 Abs 3 Fall 1 tir ROG 2016, § 33 Abs 4 tir ROG 2016, § 879 Abs 1 ABGB

Ein Raumordnungsvertrag, mit dem sich ein Bauträger gegenüber einer Gemeinde zur Bebauung einer ihm gehörenden Liegenschaft mit einer förderbaren Gesamtanlage verpflichtet, ist ein Verwendungsvertrag im Sinn des § 33 Abs 2 in Verbindung mit Abs 3 Fall 1 tir ROG 2016.

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