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Gastgarten; Wetterschutzeinrichtung; Bauwerk; Gebäude; Flächenwidmung „öffentliche Verkehrsfläche“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/43bbl 2025, 51 Heft 2 v. 27.3.2025

§ 14 Z 1 nö BauO 2014, § 20 Abs 1 nö BauO 2014, § 19 Abs 1 nö ROG 2014

Die Errichtung einer Wetterschutzeinrichtung (hier: Hardtopmarkise mit flexibel einsetzbarem vertikalem Sonnenschutz) ist auf einer als „öffentliche Verkehrsfläche“ gewidmeten Grundfläche unzulässig.

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