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Flächenwidmung „Bauland – Sondergebiet Altersheim, Kindergarten, Kloster“; betreutes Wohnen; Altersheim

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/42bbl 2025, 51 Heft 2 v. 27.3.2025

§ 16 Abs 2 nö ROG 2014, OIB-RL „Begriffsbestimmungen“ (April 2019)

Im „Bauland – Sondergebiet Altersheim, Kindergarten, Kloster“ sind als „Altersheim“ auch mehrere kleinere Gebäudekomplexe für betreutes Wohnen, die sich in räumlicher und organisatorischer Nähe zu einer zentralen Versorgungseinrichtung befinden, zulässig.

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