§ 71 Abs 13 tir BauO 2022, Art 7 B-VG
Gegen eine Bestimmung, mit der wegen ungenauer Katastralmappen lagemäßige Abweichungen älterer Gebäude vom bewilligten Konsens im Ausmaß von 120 cm legalisiert werden, ohne dies auf bestimmte Gründe zu beschränken, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

