§ 30 Abs 1 Z 2 stmk ROG 2010
Die Haltung von Hühnern ist, selbst bei nur einigen wenigen Tieren, mit der Widmungskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ nicht vereinbar.
LVwG Stmk, 22.10.2024, LVwG 50.39-3225/2023
§ 30 Abs 1 Z 2 stmk ROG 2010
Die Haltung von Hühnern ist, selbst bei nur einigen wenigen Tieren, mit der Widmungskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ nicht vereinbar.
LVwG Stmk, 22.10.2024, LVwG 50.39-3225/2023