§ 13 bgld BauG 1997
Ein baupolizeilicher Auftrag, der den Eigentümer eines Grundstücks im Bauland verpflichtet, den Rasen „regelmäßig“ zu mähen, ist zu unbestimmt.
LVwg Bgld, 08.11.2024, E G07/10/2024.004/013
§ 13 bgld BauG 1997
Ein baupolizeilicher Auftrag, der den Eigentümer eines Grundstücks im Bauland verpflichtet, den Rasen „regelmäßig“ zu mähen, ist zu unbestimmt.
LVwg Bgld, 08.11.2024, E G07/10/2024.004/013
