Mit dem neuen S.GVG 2023 wurde im Bundesland Salzburg ein sogenanntes „Anzeige-Erklärungsverfahren“ für den Verkehr mit Baugrundstücken eingeführt. Der Grundverkehrsbeauftragte hat die sachliche Richtigkeit dieser Anzeige und der abgegebenen Nutzungserklärung sowie bei touristischen Objekten und Nutzungseinheiten die raumordnungsrechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung zu prüfen und – je nach Ergebnis dieser Prüfung – eine Unbedenklichkeitserklärung auszustellen oder die weitere Durchführung des Rechtsgeschäftes zu untersagen. Der vorliegende Aufsatz will – insbesondere vor dem Hintergrund einer rezenten Entscheidung des LVwG Salzburg – dieses Verfahren auf seine Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht hin überprüfen.

