Die neue Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bezweckt einen emissionsfreien Gebäudebestand in der EU bis 2050. Gebäude sollen nicht nur energieeffizient sein, sondern auch keine Treibhausgasemissionen verursachen. Um dies sicherzustellen, enthält die Richtlinie in erster Linie bautechnische Vorgaben und Ziele, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Jedes neue Gebäude soll dem Standard des „Nullemissionsgebäudes“ entsprechen. Bestehende Gebäude sollen energieeffizienter werden. Die am wenigsten effizienten „Nichtwohngebäude“ (zB Betriebsanlagen) müssen im Hinblick auf eine höhere Gesamtenergieeffizienz renoviert werden. Ferner enthält die Richtlinie umfangreiche Förderungsvorgaben sowie Planungs- und Koordinierungsaufgaben. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen der „Gebäuderichtlinie“.

