Bund
Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird, BGBl I 2024/92
Die Nov zum WEG 2002 erleichtert ab 1.9.2024 die Anbringung von sog Balkon- bzw Terrassenkraftwerken (= steckerfertige Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage). Die dafür erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer gilt bereits dann als erteilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprochen haben (§§ 16 Abs 2 Z 2 und Abs 5).

