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Zuschlagsentscheidung; postalische Übermittlung; elektronische Kommunikation

RechtsprechungVergaberechtbbl 2024/166bbl 2024, 215 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 48 Abs 2 BVergG 2018, § 143 BVergG 2018

Im Oberschwellenbereich ist die Zuschlagsentscheidung elektronisch mitzuteilen; die notwendigen Angaben dürfen nicht auf mehrere Mitteilungen aufgeteilt werden.

LVwG Tir, 11.07.2024, LVwG-2024/S1/1761-4

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