§ 281 Abs 8 BVergG 2018, § 302 Abs 1 Z 5 BVergG 2018, § 23 Abs 1 WVRG 2020
Ist bestandfest festgelegt, dass nur einmalig zur Nachreichung aufgefordert wird, dann darf die Auftraggeberin nicht ein weiteres Mal zur Nachreichung auffordern.
§ 281 Abs 8 BVergG 2018, § 302 Abs 1 Z 5 BVergG 2018, § 23 Abs 1 WVRG 2020
Ist bestandfest festgelegt, dass nur einmalig zur Nachreichung aufgefordert wird, dann darf die Auftraggeberin nicht ein weiteres Mal zur Nachreichung auffordern.
