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Freizeitwohnsitz; Ausnahmebewilligung; Familienangehörige

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/139bbl 2024, 196 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 13 Abs 8 tir ROG 2022, § 13 Abs 9 tir ROG 2022

Die Familienangehörigen des Inhabers einer Ausnahmebewilligung dürfen den betreffenden Freizeitwohnsitz nicht unabhängig vom abwesenden Inhaber als Freizeitwohnsitz nutzen.

LVwG Tir, 03.06.2024, LVwG-2024/14/0174-6

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