§ 13 Abs 1 lit a tir ROG 2022
Ein Garten, TV- und Sportraum, Waschraum sowie auch eine Grillterrasse samt Grillhäuschen stellen keine für die Qualifikation als Gastgewerbebetrieb zur Beherbergung von Gästen erforderlichen „Gemeinschaftsräume“ dar.
§ 13 Abs 1 lit a tir ROG 2022
Ein Garten, TV- und Sportraum, Waschraum sowie auch eine Grillterrasse samt Grillhäuschen stellen keine für die Qualifikation als Gastgewerbebetrieb zur Beherbergung von Gästen erforderlichen „Gemeinschaftsräume“ dar.
