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Bauliche Anlagen in den Mindestabstandsflächen; Begriff „mittlere Wandhöhe“; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/137bbl 2024, 195 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 2 Z 11 tir BauO 2022, § 6 Abs 4 lit a tir BauO 2022

Bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe ist das Geländeniveau des Bauplatzes und nicht jenes des Nachbargrundstückes heranzuziehen.

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