vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Freizeitwohnsitz; Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung von Gästen; Gemeinschaftsräume

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/138bbl 2024, 196 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 13 Abs 1 lit a tir ROG 2022

Ein Garten, TV- und Sportraum, Waschraum sowie auch eine Grillterrasse samt Grillhäuschen stellen keine für die Qualifikation als Gastgewerbebetrieb zur Beherbergung von Gästen erforderlichen „Gemeinschaftsräume“ dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte