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Schädigung des Werkbestellers durch mangelhafte Werkleistung; kein Mitverschulden des Werkbestellers mangels Zurechnung der mangelhaften Leistung eines anderen Werkunternehmers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/119bbl 2024, 160 Heft 4 v. 22.7.2024

§ 1168a ABGB, § 1313a ABGB

Der Werkbesteller muss sich das Verschulden eines von ihm eingesetzten Gehilfen nur zurechnen lassen, wenn der Gehilfe Pflichten oder Obliegenheiten verletzt, die den Werkbesteller nach dem Vertrag oder nach der Verkehrsübung selbst treffen.

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