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Abgrenzung Eigentumsfreiheitsklage – Negatorienklage; Inhalt und Voraussetzungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/118bbl 2024, 160 Heft 4 v. 22.7.2024

§ 523 ABGB

Die Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB dient sowohl dem Schutz des Eigentümers vor Anmaßung oder unberechtigter Erweiterung einer Servitut als auch der Abwehr jeder sonstigen Störung des Eigentums durch unberechtigte Eingriffe.

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