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Aufrechnung Haftrücklass; Gewährleistung; Preisminderung; Schadenersatz

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/114bbl 2024, 156 Heft 4 v. 22.7.2024

§ 922 ABGB, § 923 ABGB, § 924 ABGB, § 1295 ABGB, § 1296 ABGB, § 1297 ABGB, § 1438 ABGB

Bei einem Haftrücklass darf der Schuldner gegen die Forderung des Gläubigers auf Auszahlung des Haftrücklasses mit einer ihm selbst gegen den Gläubiger – aus welchem Grund auch immer – zustehenden Geldforderung aufrechnen.

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