§ 963 ABGB, § 1376 ABGB, § 1377 ABGB, § 1378 ABGB
Auch durch Novation kann eine Darlehensschuld begründet werden. Dabei kann etwa eine Kaufpreisforderung in eine Darlehensschuld verwandelt, also in diese noviert werden.
§ 963 ABGB, § 1376 ABGB, § 1377 ABGB, § 1378 ABGB
Auch durch Novation kann eine Darlehensschuld begründet werden. Dabei kann etwa eine Kaufpreisforderung in eine Darlehensschuld verwandelt, also in diese noviert werden.