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Novation Kaufpreisschuld (hinsichtlich des Inventars) aus Liegenschaftskauf; Darlehen kraft Novation („Vereinbarungsdarlehen“)

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/113bbl 2024, 156 Heft 4 v. 22.7.2024

§ 963 ABGB, § 1376 ABGB, § 1377 ABGB, § 1378 ABGB

Auch durch Novation kann eine Darlehensschuld begründet werden. Dabei kann etwa eine Kaufpreisforderung in eine Darlehensschuld verwandelt, also in diese noviert werden.

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