Wie zu zeigen sein wird, kommen den Ländern weitreichende Befugnisse der Energieraumplanung zu. Allerdings stellen sich Kompetenz-, Abgrenzungs- und Abstimmungsfragen zur bundesrechtlichen Fachplanung und zur örtlichen Raumplanung. Die wichtigsten Aufgaben der Länder bei der Wahrnehmung überörtlicher Energieraumplanung sind ihre Bereitstellung von Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Lösung von Planungskonflikten sowie ggf eigene Ausweisungen von Flächen zB durch Vorrangzonen. Der Beitrag plädiert dazu, die Chancen zu erkennen, die in hinreichend konkreten Planungen liegen, um zu einer zügigen Durchführung von späteren Genehmigungsverfahren beizutragen.

