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Abbruchauftrag; Bestimmtheit von Bescheiden

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/96bbl 2024, 143 Heft 4 v. 22.7.2024

§ 34 Abs 2 nö BauO 2014, § 35 Abs 2 Z 1 nö BauO 2014, § 59 Abs 1 S 1 AVG

Für die Erlassung eines Abbruchauftrages gemäß § 35 Abs 2 Z 1 nö BauO 2014 müssen beide Tatbestandsvoraussetzungen, nämlich die Unbenützbarkeit von mehr als der Hälfte des umbauten Raumes durch Baugebrechen einerseits und Nichtbefolgung eines Auftrages zur Behebung von Baugebrechen gemäß § 34 Abs 2 nö BauO 2014 andererseits kumulativ vorliegen.

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