Der vorliegende Beitrag behandelt das Recht der Energiewende als Querschnittsmaterie und als gemeinschaftliche Aufgabe von Europäischer Union, Bundesebene und den Ländern. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage angesprochen, inwieweit es zu einer gesamthaften Governance kommt, die Koordination und Steuerung ermöglicht.

