§ 19 oö StWG, § 4 Abs 2 EisbEG
Der noch nicht im Grundbuch eingetragene Erwerber von Liegenschaftsanteilen durch Realteilungsvertrag ist nicht Enteigneter im Sinn von § 4 Abs 2 EisbEG, auch wenn ihm die tatsächliche Verfügungsmacht über die Liegenschaftsanteile bereits übertragen wurden.