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Freiheitsersitzung der negativen Dienstbarkeit der Nichtverbauung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2023/127bbl 2023, 153 Heft 4 v. 25.7.2023

§ 1488 ABGB

Verbietet eine Dienstbarkeit jegliches Verbauen einer Liegenschaft (verneinende Dienstbarkeit), so stellt das widerspruchslose Hinnehmen des Bebauens der Liegenschaft mit Lagergebäuden ein Widersetzen gegen die Servitut als Ganzes dar, sodass es nach Ablauf von drei Jahren gemäß § 1488 zur gänzlichen Freiheitsersitzung kommt.

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