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Auslegung BTVG; Verhältnis zu gesetzlichen Rücktrittsrechten nach ABGB

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/25bbl 2017, 33 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 918 ABGB, § 6 BTVG

§ 6 BTVG schränkt das Recht des Bauträgers ein, vertraglich Rücktrittsrechte zu vereinbaren. Gesetzliche Rücktrittsrechte, etwa wegen Verzugs des Erwerbers, bleiben unberührt.

OGH, 25.08.2016, 5 Ob 84/16p

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