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Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum; Antragslegitimation

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/24bbl 2017, 31 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 42 WEG 2002

Der Liegenschaftseigentümer (Bauträger) ist – vom Fall des § 42 Abs 4 WEG 2002 abgesehen – nicht zur Disposition über eine Anmerkung nach § 42 Abs 1 WEG 2002 befugt. Auch die Inanspruchnahme

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