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Eigentümeridentität; offenkundige Servitut; Geh- und Fahrtrecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/23bbl 2017, 31 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 480 ABGB, § 526 ABGB

Auch die nicht verbücherte offenkundige Servitut ruht während der Eigentümeridentität, wird aber bei Auseinanderfallen des Eigentums an den beiden Grundstücken sofort wirksam. Das muss insbesondere gelten, wenn der Eigentümer zweier Grundstücke auf einem Grundstück Anlagen zum Zwecke des anderen geschaffen hat.

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