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Mindestabstände; Baugrenzlinie; Ausnahmen für Nebenanlagen; (Garagen-) Dachterrasse; Begriff „Nebenanlage"

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/177bbl 2016, 193 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 25 Abs 7a sbg BGG

Eine Dachterrasse auf einer (hier: bereits bestehenden) Garage stellt keine von den generellen Mindestabstandsbestimmungen (§ 25 Abs 2 und 3 sbg BGG) ausgenommene „Nebenanlage" dar.

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