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Kostenbeiträge für Hauptkanäle; Abänderung der Bauplatzerklärung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/176bbl 2016, 193 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 11 Abs 1 sbg ALG, § 16 Abs 2 sbg ALG, § 24 sbg BGG

Bei der Teilung eines bereits zum Bauplatz erklärten Grundstücks verliert die Bauplatzerklärung nicht ihre Wirksamkeit.

Eine Abänderung der Bauplatzerklärung (hier: zur Anpassung der Bauplatzgrenzen an die Grundstücksgrenzen) stellt keine nachträgliche Bauplatzerklärung (iSd § 11 Abs 1 sbg ALG) dar.

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