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Aufschüttungen; natürliches Gelände; Beurteilungszeitpunkt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; baupolizeilicher Auftrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/178bbl 2016, 194 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 4 Z 46 stmk BauG 1995, § 26 Abs 1 Z 5 stmk BauG 1995, § 41 Abs 1 stmk BauG 1995, § 88 stmk BauG 1995

Als natürliches Gelände von Grundflächen gilt nur jenes Gelände, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der letzten Revision des Flächenwidmungsplanes rechtmäßig gegeben war.

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