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Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsinhabers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/214bbl 2015, 232 Heft 5 v. 1.10.2015

ABGB § 1295 Abs 1, ABGB § 1313a

Für die vertragliche Verpflichtung des Geschäftsinhabers zur Sicherung des Eingangsbereichs seines Geschäftes kommt es auf die Eigentumsverhältnisse am zu sichernden Bereich nicht an.

Die Haftung für die vor- und nachvertraglichen Verkehrssicherungspflichten besteht auch für jene Park- und Zugangsflächen, die nicht nur einem bestimmten Geschäftsinhaber zugeordnet sind, sondern auch für die Parkflächen eines Einkaufszentrums, die allen Kunden des Einkaufszentrums zur Verfügung stehen.

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